#Brandschutz geht uns alle an. Ein funktionierender Brandschutz ist Ehrensache und unabdingbar. #Arbeitschutz und Brandschutz gehen Hand in Hand. Und doch ist dies ein alltägliches Bild in den Betrieben.
Sind Ihre #Feuerlöscher alle frei zugänglich?
Die Zugänglichkeit von Feuerlöschern und #Räumungsübungen können #Menschenleben retten. Probleme beim Brandschutz ist immer ein Überschreiten der roten Linie, denn die Wahrscheinlichkeit bei einem Feuer von Toten und Schwerverletzten ist immer gegeben.
Die Zugänglichkeit und Anzahl von Feuerlöscher, die Regelungen zur Alarmierung, Anzahl der Brandschutzhelfer, vieles mehr wird sehr gut in der DGUV Information 205-001 beschrieben. https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/324
Jeder Betrieb hat abhängig von der Gefährdungsbeurteilung der Brandgefahr ausgebildete Brandschutzhelfer vorzuhalten. Bei vielen Betrieben mit „geringer“ Brandgefahr und geringen Auswirkungen reichen 5 % der Beschäftigten. Doch was beinhaltet die Ausbildung eigentlich? Dies wird ausführlich in der DGUV Information 205-023 behandelt. https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/2848
Das wichtigste kurz zusammengefasst:
- Jeder Anwesende muss den Flucht- und Rettungsplan bzw. die Fluchtwege kennen. Kann dies durch ortsfremde Personen nicht gewährleistet werden, so müssen Evakuierungshelfer ausgebildet sein.
- min. alle 20 m (tatsächlich) muss ein Feuerlöscher (geprüft & unbeschädigt) in geeigneter Größe vorhanden sein
- zu empfehlen sind Wasserlöscher oder Schaumlöscher; Pulverlöscher sind nur in begründeten Ausnahmen zu empfehlen
- Es müssen Brandschutzhelfer ausgebildet sein
- Die Mitarbeiter sind hinsichtlich des Brandschutzes, Erste-Hilfe-Maßnahmen und Evakuierungsplänen geschult
- Es finden min. 2x pro Jahr unangekündigte Räumungsübungen am besten mit Verrauchung statt
- Es gibt eine zuverlässige, ausreichend laute und jedem bekannte Alarmierung
- u.v.m.
Die #ABCBarisGmbH unterstützt Sie hierbei im individuellen Umfang. https://stage.markusadler.com/brandschutz/