Heute ist internationaler Tag zur Erinnerung an den Sklavenhandel und an seine Abschaffung. Dazu fällt mir das Grundgesetz ein: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Das Bundesverfassungsgericht bestimmte den Begriff der Menschenwürde in einer Vielzahl seiner Entscheidungen. https://www.bundestag.de/gg/grundrechte
Die Mitarbeitergesundheit muss in den Betrieben an erster Stelle stehen. Dies besagt auch die Fürsorgepflicht der Unternehmer. https://www.haufe.de/arbeitsschutz/recht-politik/fuersorgepflichten-des-arbeitgebers-eine-uebersicht_92_443590.html
Leider gibt es auf dieser Welt immer noch Gebiete und Landstriche, in denen die Mitarbeitergesundheit nichts wert ist. Der 1 GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Wird meist missachtet.
Auch in Betrieben in unseren Gefilden wird z.T. die psychische Gesundheit nicht geachtet. Vielen Unternehmern sind ihre Pflichten überhaupt nicht bewusst. Aus diesem Grund bieten wir eine Unternehmerschulung an. Hier werden in 6-8h die Grundpflichten der Unternehmer als auch Arbeitgeber benannt und mit Beispielen hinterlegt. https://stage.markusadler.com/weiterbildungen/
Kennen Sie alle Ihre Pflichten als Unternehmer? Haben Sie eine Gefährdungsbeurteilung Psyche für Ihre Mitarbeiter gemacht? Diese können Sie sich von der BAFA fördern lassen, https://stage.markusadler.com/systemischer-berater/. Hinterlassen Sie ihre Erfahrungen im Kommentar.