Lichterkette Lichterfahrten

Während der Coronapandemie kamen die sogenannten Lichterfahrten auf. Dabei handelt es sich um Traktoren oder andere landwirtschaftliche Fahrzeuge, die mit Lichterketten und leuchtender Weihnachtsdekoration geschmückt im Advent durch die Dörfer fahren.

Lichterfahrten sind für Landwirte eine Möglichkeit, sich der Öffentlichkeit positiv zu präsentieren und das Bewusstsein für regionale Landwirtschaft zu wecken. Die Umzüge sind zwischen Landwirten und Behörden umstritten, weil die Landwirte als privater Umzug eine Vielzahl von Auflagen wie Absonderung vom restlichen Verkehr mit Begleitung durch Ordner erfüllen müssen (Quelle: taz).

Probleme gibt es jedoch nicht nur von veranstaltungsrechtlicher Seite. Beim Anbringen von Lichterketten und elektrischen Dekorationen an fahrenden Fahrzeugen handelt es sich fast immer um einen zweckentfremdeten Einsatz dieser Betriebsmittel. Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §14 muss der Einsatz von einer zugelassenen Person vor Einsatz geprüft werden. Geprüft werden muss u.a. ob die Lichterketten für den Einsatz im Außenbereich zugelassen sind und ob sie sicher am Fahrzeug befestigt sind.

An dem Beispiel der Lichterfahrten lässt sich gut erkennen, welche Stolpersteine der abweichende Einsatz von Betriebsmitteln mit sich bringen kann. Kommen Sie gerne für Begehungen oder die Prüfung von Gefährdungsbeurteilungen auf uns zu, falls Sie sich bei Betriebsmitteln in Ihrem Unternehmen unsicher sind.

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