Feinstaub Entwicklung bei Feuerwerk

Heute um Mitternacht in aller Ruhe zu schlafen dürfte ein Ding der Unmöglichkeit sein. An Silvester veranstalten sowohl Privatpersonen als auch Städte und Kommunen Feuerwerk. Wie jedes Jahr gibt es dazu eine Debatte, ob das Feuerwerk angesichts der Umweltbelastung durch Feinstaub und Lärm und den zahlreichen Unfällen noch zeitgemäß ist.

Nach den Daten von Statista lautet die Antwort der Deutschen: Ja. Der mit dem Verkauf von Feuerwerkskörpern erzielte Umsatz lag 2004 bei 87 Millionen Euro und stieg bis 2017 kontinuierlich auf 137 Millionen Euro. Sehr starke Einbrüche gab es nur während der Coronapandemie. Die Verbote von großen Menschenansammlungen und Feuerwerk führten dazu, dass der Umsatz auf nur 20 Millionen Euro einbrach. Nach Rückkehr zur Normalität kletterten die Umsätze 2022 und 2023 auf den Rekord von 180 Millionen Euro. Die Inflation spielt dabei nur teilweise eine Rolle: 87 Millionen Euro von 2004 entsprechen nur 121,4 Millionen Euro.

Die Freude am Feuerwerk führt neben einem bunt erleuchteten Start ins neue Jahr auch zu einem verrauchten Start ins neue Jahr. Laut Umweltbundesamt werden durch das Zünden von Feuerwerk rund 2050 Tonnen Feinstaub (PM10 – Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser kleiner als 10 Mikrometer) freigesetzt. Dadurch ist die Luft in manchen Städten am 1. Januar so stark belastet wie an keinem anderen Tag im Jahr.

Während der Staub vom Jahreswechsel im wahrsten Sinne des Wortes vom Winde verweht wird, gibt es vielerlei Arbeitsplätze, an denen Staubbelastung zum Alltag gehört. Stoffspezifische Grenzwerte finden sich der TRGS 900 („Arbeitsplatzgrenzwerte“) oder TRGS 910 („Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“). Als allgemeine Obergrenze gelten 10 mg/m³ für einatembaren Staub und 1,25 mg/m³ für alveolengängigen Staub (Staubfraktion, die bis in die Lungenbläschen vordringen kann).

Aufteilung von Feinstaub in Fraktionen

Bildquelle: DGUV

Staubbelastung am Arbeitsplatz kann zu Erkrankungen der Atemwege führen. Technische Lösungen wie Absaugvorrichtungen sind meistens sehr teuer. Es gibt jedoch auch andere Ansätze, mit denen die Staubbelastung verringert oder vermieden werden kann, sodass die teure Lösung nicht unbedingt nötig ist. Wichtig ist die Erstellung eines Schutzmaßnahmenkonzepts, um die Sicherheit der MitarbeiterInnen zu gewährleisten. Wir helfen Ihnen bei der Gefahrenevaluation in Ihrem Unternehmen und der Erstellung von Schutzkonzepten nach aktueller Gesetzeslage. Kontaktieren Sie uns gerne.