Letzte Woche wurde in dem Artikel Blanke Kabel einer der häufigsten und einfachsten Schäden für elektrische Geräte beleuchtet. Schief gehen kann natürlich noch viel mehr. Daher schreibt die DGUV V3 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vorschrift 3) die regelmäßige sicherheitstechnische Prüfung elektrischer Geräte am Arbeitsplatz vor, um Unfälle und Gefährdungen zu vermeiden.

Das Titelbild zeigt ein stark beschädigtes Kabel, das immer noch im Gebrauch ist. Ohne verordnete Prüfung werden solcherlei Sicherheitsrisiken oft nicht ernst genommen und entfernt.

Welche elektrischen Geräte befinden sich am Arbeitsplatz?

Am Arbeitsplatz können verschiedene Arten von elektrischen Geräten zum Einsatz kommen, darunter:

Alle diese Geräte müssen gemäß der DGUV V3 von einer qualifizierten Fachkraft regelmäßig geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen.

Welche Prüffristen gelten?

Die Prüffristen für elektrische Geräte sind abhängig von der Art des Geräts und seiner Nutzung:

Die genaue Häufigkeit kann je nach Geräteart, Nutzungshäufigkeit und Risikofaktor variieren, wobei die DGUV V3 klare Vorgaben zur Prüfintervalldauer liefert.

Gefahren bei Nichteinhaltung der DGUV V3

Welche Gefahren minimiert die Einhaltung der DGUV V3?

  1. Stromschläge: Defekte Geräte oder beschädigte Kabel können dazu führen, dass Menschen mit Strom in Kontakt kommen, was zu schweren Verletzungen oder sogar tödlichen Unfällen führen kann.
  2. Brände: Überhitzte oder defekte Geräte können Feuer fangen und Brände verursachen, was zu erheblichen Sachschäden oder auch Verletzungen führen kann.
  3. Unfälle durch Fehlfunktionen: Geräte, die nicht richtig funktionieren, können ihre Nutzer in gefährliche Situationen bringen, insbesondere in Werkstätten oder bei der Nutzung von Maschinen.

Die Nichteinhaltung der Prüfpflichten kann zudem rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Der Nachweis mangelnder Sicherheitsprüfungen reicht aus, um Unternehmen im Schadensfall haftbar zu machen.

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