Daniela Baris

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Ich bin als beratende Ingenieurin bei der Ing. Kammer BW eingetragen unter der NR 2535.

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Wir betreuen Sie als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit. Andere Bezeichnungen für die Fachkraft für Arbeitssicherheit sind auch Sicherheitsfachkraft, FaSi oder SiFa. Die Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit nennt sich im Kontext der Deutschen gesetzlichen Unfallkasse (DGUV) ebenfalls alternative Betreuung als auch Regelbetreuung . 

Wir betreuen alle Branchen. Wir haben eine Zulassung für alle Branchen 

Wir betreuen alle Branchen

Wir haben eine Zulassung für alle Branchen 

  • BGW (Kooperationspartner)
  • BGHM
  • BG RCI
  • VBG
  • BG ETEM
  • BGHW
  • BG Verkehr
  • BG Bau
  • BGN
  • UK
  • SVLFG

Den Betrieb entlasten

Es ist möglich, dass die ABCBaris GmbH eine innerbetriebliche Fachkraft für Arbeitssicherheit begleitet und unterstützt. Zudem hilft die ​ABCBaris GmbH bei der Realisierung von Projekten. Durch die Beauftragung der ​ABCBaris GmbH kann die bestellte FaSi entlastet werden, des Weiteren ist es möglich weitere Bereiche im Betrieb zu entlasten.

Prozessmanager & Problemlöser

Wir verstehen die Fachkraft für Arbeitssicherheit neben der Rolle als Spezialist und Fachwissender auch als Prozessmanager und Problemlöser.

Lösungsorientiert

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt bei der Erstellung der Dokumente. Sie kooperiert mit allen Beteiligten, wie beispielsweise dem Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragten, dem Betriebsrat oder der Personalrat, dadurch werden akzeptiere und gute Lösungen erzielt. Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit sind im Arbeitssicherheitsgesetz §6 ASiG gesetzlich geregelt und in der DGUV Vorschrift 2 konkret erläutert.

Jetzt Schulung Buchen!

Die Schulung können Sie bei unserem Kooperationspartner IHG Bruchsal buchen.

Vorteile

Vorteile einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit der ​ABCBaris GmbH:

  • Sie können die Fachkräfte bei Bedarf einsetzen. 
  • die Kosten sind für Sie transparent und kalkulierbar. 
  • Transparenz durch eine abgestimmte Jahresplanung.
  • Ihr Unternehmen trägt keine Kosten der Aus- und Fortbildung. 
  • Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit verfügen über alle notwendigen Qualifikationen und werden regelmäßig fortgebildet.
  • Die Fachkräfte haben langjährige Erfahrungen.
  • Externe Fachkräfte sind nicht betriebsblind, sie sind branchenübergreifend und überbetrieblich in verschiedenen Unternehmen tätig.
  • Die ​ABC Baris GmbH geht individuell und flexibel auf Ihre Bedürfnisse ein, im Gegensatz zu großen überbetrieblichen Betreuungsdiensten. Wir entwickeln individuelle Konzepte und begleiten deren Umsetzung.


Erfahrung

Unser Erfahrungsschatz umfasst Betriebe und Einrichtungen bis ca. 500 Beschäftigte, u.a.:

  • Handwerksbetriebe
  • IT-Unternehmen und Verwaltungsbetriebe sowie Dienstleistungsunternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen sowie Gemeinde- und Stadtverwaltungen mit Bauhöfen, Wasser- und Abwasserwerken, Schwimmbädern etc.
  • Einrichtungen des Gesundheitswesens, u.a. Pflegeheime und ambulante Pflegedienste
  • allgemeinbildende Schulen und Einrichtungen der Kinderbetreuung
  • Schulbetreuungen 
  • Schulbegleitungen 
  • Forschungseinrichtungen und Hochschulen
  • Kleinbetriebe bis 10 Beschäftigte
  • Wir betreuen Betriebe der BGN, BGW, VBG, UKBW und weitere

Kosten

Gemeinnützige Organisationen erhalten vergünstigte Konditionen.

Bei individuellen Projekten, Inhouse Schulungen etc. ist es möglich mit einer Tagespauschale mit uns abzurechnen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie uns eine Mail an:

Art der Betreuung

In der DGUV Vorschrift 2 wird Branchenspezifisch je nach zuständiger Berufsgenossenschaft und Branchenzuordnung die möglichen Arten der Betreuung definiert. Fragen Sie nach. Hierzu benötigen wir Ihren Branchenschlüssel, die zuständige Berufsgenossenschaft und die Anzahl der Mitarbeiter.

Die Regelbetreuung besteht aus der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung. Die Regelbetreuung enthält also alles, was nötig ist.

Betriebsgrößen
Bestimmung

Jede Berufsgenossenschaft regelt die Betriebsgrößen und die Betreuungsform individuell in der DGUV Vorschrift 2. Meist wird unterschieden zwischen Klein- und Großbetrieben. Die jeweiligen Grenzen sind je nach Berufsgenossenschaft unterschiedlich festgelegt.

Es wird grundsätzlich zwischen einer Betreuung nach DGUV Vorschrift 1 Anlage 1 oder Anlage 2 unterschieden.

Des Weiteren gibt es „häufig“ die Unternehmerschulung und manchmal auch die Möglichkeit mit den Kompetenzzentren. Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen weiter.

Leistungen

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten Sie individuell und kompetent. Anbei sind einige Leistungen beispielhaft aufgeführt:

  • Fachkraft für Arbeitssicherheit wird durch die ​ABC Baris GmbH bereitgestellt. 
  • umfangreiche Hilfe bei der Organisation des Arbeitsschutzes. 
  • Hilfe bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und des Arbeitsablaufs, sowie der Arbeitsumgebung. 
  • Hilfe bei Fragen der Ergonomie. 
  • Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und Begleitung in den kontinuierlichen Prozess (KVP)
  • Überprüfung der Durchführung, Auswertung und die Wirksamkeit der Maßnahmen in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt wurden 
  • Betriebs- und Arbeitsplatzbegehungen 
  • Erstellen von Unterweisungen und die Betriebsanweisungen 
  • Hilfestellung, die der Auswahl von persönliche Schutzausrüstung (PSA)
  • Erstellen aller Unterlagen zum Arbeitsschutz
  • Unfalluntersuchungen, Analyse der Unfallursachen, ermitteln der Unfallschwerpunkte 
  • Arbeitsplatzmessungen zu Innenraumfaktoren (Zugluft, Temperatur, Beleuchtung etc.) 
  • Beurteilung von Bodenverhältnissen und Messungen der Bodenwerte (Rutsch- und Gleithemmung) 
  • Beratung zum Umgang mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen 
  • Gefahrstoffkataster / -verzeichnis 
  • Mitarbeiterunterweisungen 
  • Räumungs- und Evakuierungsübungen 
  • Leiterprüfungen und Leiterschulungen 
  • Hilfe bei der technischen Gestaltung von Arbeitsplätzen. 
  • Erstellen von Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen mit unterschiedlichen Verfahren 
  • Weiterführung von Projekten der Krankenkassen und Co., um die Ergebnisse zu sicheren und in den KVP überzuführen 
  • Organisation von Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA) 
  • Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA) 
  • Einführen von Arbeitsschutzmanagementsystem 
  • Begleiten von bestehenden Arbeitsschutzmanagementsystemen 
  • Kontaktstelle zu den Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften


Wissenswertes über den Arbeitsschutz

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